AGB
Die Anbieterin erbringt die ausgeschriebenen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes und als selbstständiger Dienstleister.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt im Regelfall schriftlich per E-Mail. Die Vereinbarung einer Vorauszahlung ist möglich.
Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den ggf. zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr ist der Gästeführer berechtigt, die Gästeführung durch einen Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer durchführen zu lassen. Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers erfolgt ggf. nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation.
Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
Wetter:
Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:
Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Stornierung:
Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 7 Tage vor der gebuchten Führung/Tagesreiseleitung möglich.
Danach werden 100% des Preises fällig. Ebenso werden bei NICHT-Erscheinen 100 % der Kosten berechnet.
Verspätungen:
Verspätungen, auch durch Stau, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Preise:
Die Preise variieren je nach Art und Dauer der Führung (z.B. Ortsführung Garmisch und/oder Partenkirchen, Halbtages- oder Ganztagestouren).
